Psycho Soziale Beratungen - [company_name] - [city]

FINANZIERUNG

PSYCHOSOZIALE BERATUNGEN IN DER SCHWEIZ


Finanzierung

Beratung von Schulen

Lehrpersonen, Schulleitungen oder Eltern, je nach Kanton auch die Fachstelle Sonderpädagogik oder Schulpsychologische Dienste, stellen einen Antrag auf Kostenübernahme für die störungsspezifische Beratung in Schulen durch die GNAEGI AUSSER-GEWOEHNLICHE BERATUNGEN GmbH an die zuständigen Amtsstellen (Volksschulamt bzw. Amt für Mittelschulen). Die Amtsstellen entscheiden über die Genehmigung des Antrages. 

Beratung von Institutionen

Die Kosten werden von den Institutionen übernommen.

Beratung von Familien

Die Kosten werden bisweilen von der Pro Infirmis im Wohnkanton oder dem Sozialdienst der Einwohnergemeinde übernommen. Dazu braucht es einen Antrag der Familie. Von den potenziellen Geldgebern wird eine Offenlegung der finanziellen Verhältnisse verlangt. Falls diese beiden Institutionen als Geldgeber nicht in Frage kommen, können die Familien Stiftungen anfragen, welche sich in Einzelfällen an den Kosten beteiligen. Ansonsten werden die Kosten von den Familien selbst getragen.

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